DSGVO
Datenschutzbeauftragter
Remote

DSGVO Datenschutzbeauftragter
Auch als Remote-Service buchbar.
Mit Microsoft Teams© online durchführen.
Professionelle Beratung, egal, wo Sie sich befinden.

DSGVO
Datenschutzbeauftragter
Remote

DSGVO Datenschutzbeauftragter
Auch als Remote-Service buchbar.
Mit Microsoft Teams© online durchführen.
Professionelle Beratung, egal, wo Sie sich befinden.

30

Jahre
Kompetenz

2+

Fachkundige
Köpfe

612+

Zufriedene
Kunden

Das können Sie von unseren Remote Beratern erwarten:

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Zielgerichtete Online Moderation

Geschulte Remote Berater

Professionelle Remote Arbeitsumgebung mit Microsoft Teams©

Einführungsschulung in Microsoft Teams©

Für wen ist die Remote Durchführung der DSGVO Anforderungen geeignet?

Die Remote Durchführung ist für alle Unternehmen geeignet, die Remote ihr Unternehmen den Standard der DSGVO Anforderungen mit einem Datenschutzbeauftragten umsetzen wollen. Die Remote-Beratung und Prozessoptimierung liegen absolut im Trend. Im Vergleich ist die Remote Beratung zu der Vor-Ort Beratung eine absolut gleichwertige, und in vielen Teilen sogar eine wesentlich bessere und vor allem moderne Alternative.

Die GLB GmbH stellt vollumfänglich und kostenlos im Beratungsauftrag für alle Teammitglieder die Nutzung und den Zugang zu Microsoft Teams© zur Verfügung.

Die Teammitglieder können hierzu professionell über den Zugang zu Microsoft Teams© zusammen geschaltet werden und online remote miteinander arbeiten. Sie können sich gegenseitig sehen, gemeinsam Themen aufbereiten und bidirektional miteinander kommunizieren.

Dies funktioniert hervorragend, auch in größeren Arbeitsgruppen. Egal ob im Home-Office, auf Geschäftsreise im Business-Hotelzimmer, im Besprechungsraum mit mehreren Kollegen oder an Ihrem ganz normalen Arbeitsplatz.

Beratungsthemen, wie Prozessanalysen, Prozessaufnahmen, Prozessmodellierungen und ABC-Analysen, können mit vielen Teilnehmern moderiert, modelliert, freigegeben und geschult werden. Dies kann problemlos via Microsoft Teams© an verschiedenen Orten und in Echtzeit geschehen.

Was Microsoft Teams© ist und was es kann, erfahren sie nachfolgend.

Microsoft Teams© Kurzinformation finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=5FdsrwL4Ugc

Insbesondere durch den Wegfall von Reisekosten und Reisezeiten, sind Remote-Beratungen und -Optimierungen auch preislich ein sehr interessantes Instrument.

In einer digitalen Welt, gehört der Remote-Beratung die Zukunft.

Unsere Referenzen

Beratung, zielgerichtete und messbare Bedarfsanalyse und Umsetzung QM-Managementsystem nach ISO 9001

Bedarfsanalyse zur Umsetzung verschiedener QM – Managementsysteme nach ISO

Unsere aktuellen Remote Leistungen im Angebot

Remote Erstellung, -Moderation und -Schulung zu Produkt- und Prozess Optimierung.

Die Abrechnung der Remote Beratung erfolgt in einer  Viertel Stunden Taktung. Die Remote QM-Sprechstunde erfolgt zu allen QM-, Normen und Prozessthemen, die Sie interessieren. Remote Zertifizierungsvorbereitungen zu allen gängigen Management-System Normen. 

Management Dokumenentation gemeinsam online aufbauen. Remote Digitalisierung von Management System Dokumentationen via Microsoft SharePoint®. Konzeption, Beratung und Umsetzung von Digitalisierungskonzepten in Microsoft SharePoint®, basierend auf Metadatenstrukturen in Ihrer Management System Architektur.

Remote Dokumentenprüfung zu Management System Dokumentationen. Voraudit zur Stufe 1 Bereitschaftsbewertung.

Remote Auditierung durch Systemaudits und Prozessaudits, inkl. dem nachfolgenden Maßnahmenmanagement.

EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER FÜR DSGVO

Gemeinsam zu starkem Datenschutz

Autorisiertes Unternehmen im Förderprogramm

Aufgaben Datenschutzbeauftragter

Erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten und seine Rolle im Unternehmen

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Sind in einem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt, muss das Unternehmen laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt diese Pflicht auch dann, wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden oder wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.

Wettbewerbsvorteil –
Datenschutz ab 99€ / Monat.

Bekannt aus

BASIS

99
mtl.
  • Datenschutzanforderungen
    NIEDRIG

    Geeignet für
    Werkstätten
    Einzelhandel
    Gastgewerbe
    Handwerksbetriebe

MEDIUM

250
mtl.
  • Datenschutzanforderungen
    MITTEL

    Geeignet für
    Werbeagenturen
    Industrieunternehmen
    Bau-/Immobilienbranche
    Reise, Tourismus, Hotels

MEDIUM+

350
mtl.
  • Datenschutzanforderungen
    HOCH

    Geeignet für
    Ärzte, Apotheker
    Rechtsanwälte, Berater
    Onlineshops
    Kleine IT-Unternehmen

PREMIUM

500
mtl.
  • Datenschutzanforderungen
    SEHR
    HOCH


    Geeignet für
    Finanzunternehmen
    Personaldienstleister
    Software-/Plattformlösungen

CORPORATE

nach Bedarf
  • Datenschutzanforderungen
    KOMPLEX

    Geeignet für
    Mehrere Gesellschaften
    Internationale Standorte
    Wachstumsunternehmen
    Komplexe Datenverarbeitungen
Unsere Leistungen als externe Datenschutzbeauftragte umfassen:
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Datenschutzkonzept für Ihre Organisation als Leitfaden und Handbuch zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Dieser Leitfaden beschreibt die Datenverarbeitung personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen oder Verein und dient als Handbuch für den Umgang mit personenbezogenen Daten, möglichen Datenschutzvorfällen und dazugehörigen Meldefristen sowie dem Umgang und der Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben Betroffenenrechte. Das individuelle Datenschutzkonzept sowie die dazugehörige Dokumentation sind wichtiger Bestandteil jedes Datenschutz-Managementsystems.

Unsere TÜV-zertifizierten Experten haben langjährige Erfahrung für verschiedene Bereiche Datenschutz & IT-Sicherheit und stehen Ihren Mitarbeitern in allen Fragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung. Ob per Telefon, E-Mail oder persönlich vor-Ort, gemeinsam erfüllen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen und wirken so auf eine DSGVO-konformen Datenverarbeitung hin.
Sowohl bei Anfragen oder Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden als auch als kompetenter Ansprechpartner bei Anfragen von Betroffenen unterstützen wir Sie individuell und unkompliziert und stellen damit eine Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicher. Unsere TÜV-zertifizierten Experten verfügen über ausgewiesene juristische und technische Kenntnisse und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen gemäß Art. 37 Abs. 5 DSGVO.

Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist laut Art. 35 Abs. 1 DSGVO immer dann vorgeschrieben, wenn neue Verarbeitungstätigkeiten bei Verwendung neuer Technologien aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben oder sich eine bestehende Verarbeitungstätigkeit grundliegend ändert. Zudem gibt es eine Reihe von Verarbeitungstätigkeiten, welche aufgrund Ihres Risikos grundsätzlich einer DSFA-Pflicht unterliegen.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Datenschutzfolgenabschätzung und sorgen durch den Einsatz von standardisierter Software für eine effektive Möglichkeit für Sie und Ihre Mitarbeiter der Pflicht zur DSFA nachzukommen.

Durch umfassende Berichte mit allen relevanten Vorkommnissen sowie aktuellen Neuigkeiten zu Technik und Rechtsprechung im Datenschutzrecht informieren wir Sie gezielt über den aktuellen Stand der Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen. Diese Datenschutzberichte basieren auf den Ergebnissen der jährlichen Audits und beinhalten individuelle Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzniveaus und zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele der DSGVO.

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eines der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtdokumente gemäß Art. 30 Abs. 1 DSGVO und enthält eine Übersicht der Datenverarbeitungsprozesse personenbezogener Daten in Ihrer Organisation.
Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung und Pflege dieses Verzeichnisses. Durch individuelle und regelmäßige Audits garantieren wir ein größtmögliches Maß an Aktualität der Dokumentation und helfen Ihnen damit die Datenverarbeitung personenbezogener Daten in Ihrer Organisation stets realitätsgetreu abzubilden und Ihrer gesetzlichen Dokumentationspflicht nachzukommen.

Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz dient der Sicherstellung der in Art. 32 Abs. 1 DSGVO genannten Ziele und stellt sowohl für Sie als Verantwortliche eine wichtige Dokumentation zur Einhaltung des Datenschutzes, als auch für Kunden und Lieferanten ein hohes Maß an Vertrauen in die Sicherheit der Datenverarbeitung in Ihrer Organisation dar.
Durch die fachliche Dokumentation der Schutzmaßnahmen durch unsere Datenschutz- und IT-Sicherheitsexperten sowie einer Bestellung unserer Experten als Datenschutzbeauftragten können Sie Ihre Reputation gegenüber Kunden und Lieferanten glaubhaft steigern.

Neben der Technik ist die größte Fehlerquelle in der täglichen Arbeit menschlicher Natur. Oftmals entstehen Datenschutzvorfälle, weil Mitarbeiter nicht das nötige Bewusstsein für Datenschutz und den generellen Umgang mit personenbezogenen Daten verinnerlicht haben. Datenschutzvorfälle können auch durch falsche Arbeitsabläufe und Prozesse, welche sich über die Jahre im Arbeitsalltag etabliert haben, entstehen.
Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter mit Hilfe einer Vielzahl an Maßnahmen z.B. über individuelle Datenschutz-Schulungen und informieren Sie regelmäßig über relevante Vorkommnisse. Dadurch helfen wir ein Bewusstsein für das Thema Datenschutz in Ihrer Organisation aufzubauen, die Risikoquelle Mensch zu reduzieren und mögliche Folgen von Datenschutzverstößen, wie z.B. Bußgelder zu vermeiden.
DSGVO-konform kostengünstig und schnell! – Jetzt unverbindliches Angebot einholen!
Haben Sie Fragen zum Datenschutz oder sind Sie vielleicht nicht sicher, ob überhaupt eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Sie besteht? Die häufigsten Fragen und Antworten dazu finden Sie in unserem DATENSCHUTZ-FAQ.